Welcher Sicherheitsabstand ist beim Schornstein zu beachten?

Der richtige Abstand zu brennbaren Bauteilen sorgt für Brandsicherheit. Brennbare Bauteile die besonders vor Wärmestrahlung geschützt werden müssen sind beispielsweise Holzkonstruktionen in Wand, Fußboden, Decke und Dach sowie Einbaumöbel.

Gemauerte Schornsteine

Schornsteine müssen zu Holzbalken und Bauteilen aus brennbaren Baustoffen von vergleichbarer Dimension einen Mindestabstand von 2 cm und zu sonstigen Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Mindestabstand von 5 cm einhalten. Dies gilt nicht für Schornsteine, die nur mit geringer Fläche an brennbare Bauteile grenzen, wie beispielsweise Fußleisten und Dachlatten.

Die Zwischenräume zwischen brennbaren Baustoffen und dem Schornstein sind:

  • zu belüften oder
  • durchgehend offen zu halten oder
  • mit formbeständigen, nichtbrennbaren Baustoffen von geringer Wärmeleitfähigkeit (beispielsweise Mineralwolle) auszufüllen.

Edelstahlschornsteine

Werden Abgasleitungen an der Außenwand montiert, muss der Abstand zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen mindestens 20 cm betragen.

Sind die Abgasleitungen mindestens 2 cm dick mit nichtbrennbaren Dämmstoffen ummantelt oder beträgt die Abgastemperatur der Feuerstätten bei Nennwärmeleistung nicht mehr als 160 °C ist ein Abstand von mindestens 5 cm ausreichend. Dies trifft beispielsweise auch auch für diese doppelwandigen Edelstahlschornsteine zu.

Werden Abgasleitungen oder Verbindungsstücke zu Schornsteinen durch Bauteile aus brennbaren Baustoffen, beispielsweise Außenwände oder Decken, geführt, müssen sie in einem Abstand von mindestens 20 cm in einem Schutzrohr aus nichtbrennbaren Baustoffen (Edelstahl, Keramik) verlaufen oder mit mindestens 20 cm nicht brennbarem Baustoff geringer Wärmeleitfähigkeit (beispielsweise Mineralwolle) ummantelt sein.

Ofenrohre

Das Ofenrohr verbindet die Feuerstätte mit dem senkrechten Teil der Abgasanlage. Es darf nicht in Decken, Wände oder unzugänglichen Hohlräume verbaut oder in andere Geschosse geführt werden.

Zu brennbaren Bauteilen muss ein Abstand von mindestens 40 cm eingehalten werden. Ist das Ofenrohr mindestens 2 cm dick mit nichtbrennbaren Dämmstoffen ummantelt, genügt ein Abstand von mindestens 10 cm. Dies erreichen Bauherren beispielsweise mit dem doppelwandig gedämmten Ofenrohr der Marke Möck.

Wenn die Abgastemperatur der Feuerstätte bei Nennwärmeleistung nicht mehr als 160 °C beträgt oder eine vorhandene Gasfeuerstätte eine Strömungssicherung hat, ist ein Abstand von mindestens 5 cm ausreichend.


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