Grundsätzlich gilt, dass der Schornstein für die Feuerstätte geeignet sein muss. Die Eignung kann der EG-Konformitätserklärung entnommen werden. Sie berücksichtigt dabei einige wichtige Parameter, die auch auf dem Typenschild des Schornsteins angegeben sind.
Temperaturklasse
An Schornsteine dürfen herkömmliche Feuerstätten für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe angeschlossen werden. Die maximal zulässige Abgastemperatur am Eintritt in den Schornstein ist an der Abgasanlage gekennzeichnet (beispielsweise mit „T600“ für 600 °C)
Gasdichtheitsklasse / Druckklasse
Für private Bauherren kommen üblicherweise je zwei Unter- und Überdruckklassen in Frage. Die Unterdruckklassen N1 und N2 findet man bei Anlagen, die mit Festbrennstoffen (Holz oder Kohle), mit Gas oder mit Öl betrieben werden. Die Gasdichtheitsklasse (Druckklasse) gibt an, für welche Betriebsweise die Abgasanlage geeignet ist. Die Unterdruckklassen N1 und N2 kommen bei konventionellen Feuerstätten, die mit Öl, Gas oder Festbrennstoffen betrieben werden, zum Einsatz. Die Überdruckklassen P1 und P2 finden bei Niedertemperatur- und Brennwerttechnik Anwendung. N1 und P1 verweisen jeweils auf niedrigere Leckraten und sind damit die dichteren Systeme.
Kondensatbeständigkeitsklasse
Je nachdem, wieviel Feuchtigkeit das Abgas enthalten darf, werden die Schornsteine klassifiziert. Feuerstätten mit hohen Temperaturen lassen deutlich weniger Kondensatbildung im Schornstein zu. Geeignete Schornsteine werden mit D gekennzeichnet. Bei geringeren Abgastemperaturen und feuchtehaltigen Brennstoffen wie Öl und Gas kommt es an der inneren Schornsteinwand leichter zu Kondensatbildung bei Unterschreitung des so genannten Taupunktes. Dafür sind Schornsteine der Klasse W geeignet.
Korrosionswiderstandsklasse
Je nachdem, mit welchem Brennstoff geheizt wird, gibt es verschiedene Korrosionswiderstandsklassen. Schornsteine der Klasse 1 sind für gasförmige Brennstoffe geeignet. Abgasleitungen der Klasse 2 können bei flüssigen und gasförmigen Brennstoffen verwendet werden. Kommen zusätzlich feste Brennstoffe zum Einsatz, müssen Schornsteine mit der Korrosionswiderstandsklasse 3 verbaut werden. Letztere eignet sich also für jeden der genannten Brennstoffe.
Rußbrandbeständigkeitsklasse
Werden Festbrennstoffe verbrannt, entsteht Ruß. Dieser setzt sich an den Innenwänden der Abgasleitung ab und kann sich möglicherweise entzünden. Kommt es zu einem Rußbrand, dann muss der Schornstein die thermische Belastung aushalten und gegen benachbarte Bauteile abschirmen. Rußbrandbeständige Anlagen werden mit G## klassifiziert und nicht rußbrandbeständige Schornsteine mit O##. Die Angabe ## kann variieren und gibt den einzuhaltenden Abstand zu brennbaren Bauteilen in Zentimetern an.
Feuerwiderstandsklasse
Schornsteine müssen in Gebäuden, in denen sie Geschosse überbrücken, eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten haben oder in durchgehende Schächte mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten verbaut werden. Diese Klasse wird im Bau-Jargon als „F90“ bezeichnet. Der Schornsteinbauer spricht von „L90“.
Beispiel für ein Typenschild
Auf manchen Typenschilder sind mehrere Angaben-Sets zu finden. Zum einen gibt es Typenschilder, auf denen nach der Montage die entsprechende Abgasanlage markiert wird. Außerdem gibt es einen Angabensatz des Herstellers (nach der Europäischen Norm DIN EN 1856-1) und einen der montierenden Firma (nach der nationalen Vornorm DIN V 18160-1).
Dieses Typenschild gehört zum einem doppelwandig gedämmten Edelstahlschornstein mit einem Innendurchmesser von 150 mm und enthält folgende Angaben:
- nach DIN EN 1856-1:
T600 bis 600°C Abgastemperatur – N1 Unterdruckbetrieb – D Trockenbetrieb – V3 korrosionsbeständig bei festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen – L50060 Edelstahl der Qualität 1.4404 oder gleichwertig mit Wandstärke 0,60 mm – G50 rußbrandbeständig mit Mindestabstand 50 cm zu brennbaren Bauteilen - nach DIN V 18160-1:
T600 bis 600°C Abgastemperatur – N1 Unterdruckbetrieb – D 3 korrosionsbeständig im Trockenbetrieb für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe – G50 rußbrandbeständig mit Mindestabstand 50 cm zu brennbaren Bauteilen – L90 Feuerwiderstandsdauer 90 min
Schornsteinberechnung
Für die einwandfreie Funktion ist außerdem die richtige Bemessung des Schornsteins wichtig. Damit ein ausreichender Zug entsteht, sollte ein Fachmann den erforderlichen Querschnitt und die benötigte Schornsteinlänge berechnen. Diese Berechnung berücksichtigt:
- die Abgasmenge und die Abgastemperatur der Feuerstätte,
- den Aufstellort,
- den Wärmedurchlasswiderstand,
- die Innenwandrauhigkeit,
- Einzelwiderstände,
- den Widerstand gegen Windeinfluss.
Ihr Ofenexperte führt diese Berechnung gern in Ihrem Auftrag durch.